Erste Hilfe beim Schadensfall
Autounfälle sind niemals eine schöne Angelegenheit – schon gar nicht mit dem Mietwagen. Wir geben Ihnen Tipps, dass Schlimmste zu vermeiden und nicht unnötig auf Kosten sitzenzubleiben, die Sie möglicherweise gar nicht verursacht haben!
Die folgenden Informationen sollten Ihnen dabei helfen, das Schlimmste zu vermeiden und nicht unnötig auf Kosten sitzenzubleiben, die Sie möglicherweise gar nicht verursacht haben!
- Verständigen Sie umgehend die Polizei. Diese fertigt ein Protokoll an, von dem Sie sich eine Kopie aushändigen lassen sollten.
- Schreiben Sie darüber hinaus einen eigenen Unfallbericht! Nur mit beiden Berichten haben Sie Anspruch auf eine umfassende Versicherungsleistung!
- Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dem Autovermieter in Verbindung.
- Auf einen Ersatzwagen haben Sie in fast allen Fällen nur dann ein Anrecht, wenn Ihr Unfallgegner den Unfall verursacht hat. Aber auch dann hängt es von Ihren Vertragsbedingungen ab, ob Ihnen ein kostenfreier Wagen zur Verfügung gestellt wird oder nicht – auch für diesen Fall sollten Sie sich also im Vorfeld genauestens informieren!
Achtung! Bei grob fahrlässigem Verhalten (dazu zählen natürlich auch Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogen- und Medikamenteneinfluss) oder Verstoß gegen die Vertragsbedingungen (beispielsweise unangemeldete Zweitfahrer oder Auslandsfahrt) wird die Versicherungsleistung stark eingeschränkt oder erlischt im schlimmsten Fall sogar ganz!
TIPP: Dieselben Regeln sollten Sie auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls einhalten.
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Ansprechpartnerin:
Freya Matthiessen
presse@mietwagenmarkt.de
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