Öffnungszeiten:
09:00 - 19:00 Uhr [Mo. - Fr.]
10:00 - 18:00 Uhr [Sa. + So.]
An bundesweiten Feiertagen haben wir leider geschlossen.
Schließt eine Versicherung die Erstattung der geklauten persönlichen Gegenstände mit ein?
Man sollte in jedem Fall keine Gegenstände, sichtbar oder auch nicht sichtbar, im Fahrzeug liegen lassen. Hierzu kann der ADAC auch Auskunft über Zusatzversicherungen liefern.
zurück
Hat ihnen dieser Tipp geholfen? Ja | Nein
Wir freuen uns Ihnen weitergeholfen zu haben.
©mietwagenmarkt.de - Schließt eine Versicherung die Erstattung der geklauten persönlichen Gegenstände mit ein?